Gerätegruppe 1 |
- Hebezeuge z.B. Hub- und Gabelstapler, Elektrokarren, Ladekräne auf LKW
- Reinigungsmaschinen
- LKW über 3,5to GG, LKW-Anhänger, Sattelauflieger oder Wechselbrücken aller Art
- Landwirtschaftliche Anbaugeräte z.B. Frontlader, Fräse, Balkenmäher, Holzspalter, Frontmähwerk, Schneepflug, Bodenverdichter (Berechnung als eigen Position, Einstufung in Gerätegruppe 1)
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Gerätegruppe 2 |
- Baumaschinen z.B. Minibagger, Radlader, Baggerlader
- Kommunaltechnik und Grundstückspflege z.B. Aufsitzrasenmäher, Friedhofsbagger, Kehrfahrzeuge, Kehrsaugfahrzeuge, Kompaktschlepper, Kommunaltraktoren, Nutzlader, Saugwagen, Schneefräsen, Streugutfahrzeuge
- Landwirtschaftliche Anhänger z.B. Abschiebewagen, Ladewagen, Silierwagen, Transportwagen, Güllefass, Fasswagen, Ballensammelwagen, Überladewagen
- Landwirtschaftliche Bodenbearbeitungs- und Futterwerbegeräte z.B. Kreiselegge, Scheibenegge, Pflug, Grubber, Walze, Heuwender, Kreiselmäher, Kreiselwender, Gabelwender
- Landwirtschaftliche Pflanzen- und Saatguttechnik z.B. Beregnungsanlage, Düngestreuer, Feldspritze, Drille, Saat- und Sämaschine, Miststreuer, Kartoffellegemaschine
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen z.B. Ackerschlepper, Traktor
- Selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen z.B. Gülleselbstfahrer, Feldspritze, Futtermischwagen
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Gerätegruppe 3 |
- Landwirtschaftliche Erntemaschinen z.B. Mähdrescher, Feldhäcksler, Maishäcksler, Rüben- oder Kartoffelroder, Gemüse-, Spargel oder Traubenvollernter
- Landwirtschaftliche Pressen z.B. Ballenpresse, Großpackenpresse, Rundballenpresse, Quaderballen-presse, Strohpresse
- Forstmaschinen z.B. Forstmulcher, Forst-Vollernter, Forwarder, Harvester, Harwarder, Holzhäcksler, Holzspalter, Tragschlepper, etc. (grundsätzlich Gruppe 3, aber Abstimmungspflichtig)
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Gerätegruppe 4 |
- Melk- und Entmistungsanlagen
- alle sonstigen mobilen Maschinen, Anlagen und Geräte, die im Zuge der Landwirtschaft verwendet werden und nicht in den Gerätegruppen genannt wurden - individueller Beitragssatz (Abstimmungspflichtig)
- alle sonstigen mobilen Maschinen, Anlagen und Geräte, die nicht in den Gerätegruppen genannt wurden
- Wasser- und Luftfahrzeuge sowie schwimmende Geräte
- Geräte mit einem Neuwert von unter 2.500,-€ oder über 750.000,-€ Kauf- oder Lieferpreis im Neuzustand
- Einrichtungen von Containern, Werkstätten und Gerätewagen
- Stationäre Maschinen, Anlagen und Geräte
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Mit der Maschinenbruchversicherung können eine Vielzahl von Maschinen oder Anlagen des landwirtschaftlichen Betriebes versichert werden. Sie deckt die Kosten, welche an einem beschädigten Gerät nach Reparatur oder durch Ersatz entstehen.
Dem Betrieb wird so eine wertvolle und kostengünstige Vorsorgelösung ermöglicht, welche die betriebswirtschaftlichen Folgen von Maschinenschäden minimiert.
Nähere Informationen zur Maschinen- und Kaskoversicherung inkl. innere Betriebsschäden „Vollschutz“ erhalten Sie im Deckungskonzept im Bereich Download auf dieser Homepage, oder wenden Sie sich einfach an unser Team.
Wir freuen uns, dass Sie unserem Deckungskonzept Ihr Vertrauen schenken wollen.
Wir empfehlen Ihnen, die Variante Maschinen- und Kaskoversicherung inkl. innere Betriebsschäden „Vollschutz“ zur Abdeckung Ihres Versicherungsbedarfs abzuschließen, diese bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz und ist durch Ein- u. Ausschlüsse auf Ihre Bedürfnisse anpassbar.
Mit der Übermittlung der ausgefüllten und gegengezeichneten Erklärung, wird Deckung für die genannte Maschine(n) bzw. Gerät(e) gemäß der im Deckungskonzept ausgeführten Voraussetzungen und angeführten Bedingungen in der Variante Maschinen- und Kaskoversicherung inkl. innere Betriebsschäden „Vollschutz“ beantragt.
Nicht versicherbare Maschinen bzw. Geräte sowie jene der Gerätegruppe 4, bedürfen der Abstimmung und können nicht ohne Rücksprache beantragt werden.
Gerne erstellen wir in diesem Fall ein individuelles Angebot.
Bitte beachten Sie die Ausführungen im Deckungskonzept, zur Einreichung benötigen wir die geforderten Unterlagen und die Beantwortung der Antragsfragen.
Bestätigen Sie dann die Angebotsannahme sowie die Beauftragung mittels Unterschrift und prüfen Sie bitte vor der Übermittlung des Auftrages, alle Angaben auf Richtigkeit.
Die Zusendung kann per Mail an hollabrunn@efm.at oder Post erfolgen.
Die Deckung wird nach Einlangen des Auftrages und Vorlage aller benötigten Unterlagen vom Risikoträger bestätigt, ab diesem Zeitpunkt beginnt der Versicherungsschutz!